Führerscheinklassen – Lastkraftwagen & Sattelschlepper – LKW-Führerschein
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu LKWs, Anhängern und Führerscheinbeschränkungen.
Was ist für den LKW-Führerschein erforderlich?
Was genau darf mit einem Lkw-Führerschein gefahren werden und welche Lkw-Führerscheinklassen gibt es?
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t und maximal 7,5 t. Es darf auch ein Anhänger verwendet werden, wenn dieser die zulässige Gesamtmasse von 750 kg nicht überschreitet.
Übersteigt die zulässige Gesamtmasse des Zuges oder Kraftfahrzeugs 7,5 t, muss der Fahrer im gewerblichen Güterverkehr mindestens 21 Jahre alt sein. Sofern der Fahrer eine einschlägige Grundqualifikation oder eine beschleunigte Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz nachweisen kann, beträgt das Mindestalter 18 Jahre.
Generell ist der Führerschein bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet. Hat der Fahrer den C1-Führerschein nach dem 45. Lebensjahr erworben, ist der Führerschein auf 5 Jahre befristet. Erweiterungen der Führerscheinklasse C1 sind durch den Nachweis der Eignung (Gesundheit und Sehvermögen) möglich. Die Verlängerungsfrist beträgt fünf Jahre.
Voraussetzung ist der Besitz eines Führerscheins der Klasse B.
Unveränderte Klasse C1 – alles wie vor dem 19.01.2013
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis maximal 7,5 t und Anhänger mit einer Gesamtmasse über 750 kg.
Die Gesamtmasse von Anhänger + Zugfahrzeug darf 12 t nicht überschreiten.
Übersteigt die zulässige Gesamtmasse des Zuges oder Kraftfahrzeugs 7,5 t, muss der Fahrer im gewerblichen Güterverkehr mindestens 21 Jahre alt sein. Wenn der Fahrer eine einschlägige oder beschleunigte Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz nachweisen kann, beträgt das Mindestalter 18 Jahre.
Generell ist der Führerschein bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet. Hat der Fahrer den C1-Führerschein nach dem 45. Lebensjahr erworben, ist der Führerschein auf 5 Jahre befristet. Erweiterungen der Führerscheinklasse C1 sind durch den Nachweis der Eignung (Gesundheit und Sehvermögen) möglich. Die Verlängerungsfrist beträgt fünf Jahre.
Wenn Sie einen Führerschein der Klasse D1 besitzen, dürfen Sie auch in der Klasse D1E fahren.
Voraussetzung ist der Besitz bzw. Führerschein der Führerscheinklasse C1.
Klasse C1E – leicht modifiziert
Kraftfahrzeuge mit einer unbegrenzten zulässigen Gesamtmasse und Anhänger mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse von 750 kg.
Übersteigt die zulässige Gesamtmasse des Zuges oder Kraftfahrzeugs 7,5 t, muss der Fahrer im gewerblichen Güterverkehr mindestens 21 Jahre alt sein. Sofern der Fahrer eine einschlägige Grundqualifikation oder Berufsausbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz nachweisen kann, beträgt das Mindestalter 18 Jahre.
Generell ist der Führerschein bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet. Hat der Fahrer den C1-Führerschein nach dem 45. Lebensjahr erworben, ist der Führerschein auf 5 Jahre befristet. Erweiterungen der Führerscheinklasse C1 sind durch den Nachweis der Eignung (Gesundheit und Sehvermögen) möglich. Die Verlängerungsfrist beträgt fünf Jahre.
Voraussetzung ist der Besitz bzw. die Fahrerlaubnis eines Führerscheins der Klasse B.
Unveränderte Klasse C1 – alles wie vor dem 19.01.2013
Kraftfahrzeuge und Anhänger haben jeweils eine unbegrenzte zulässige Gesamtmasse.
Übersteigt die zulässige Gesamtmasse des Zuges oder Kraftfahrzeugs 7,5 t, muss der Fahrer im gewerblichen Güterverkehr mindestens 21 Jahre alt sein. Sofern der Fahrer eine einschlägige Grundqualifikation oder Berufsausbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz nachweisen kann, beträgt das Mindestalter 18 Jahre.
Der Führerschein wird für fünf Jahre ausgestellt. Anschließend erfolgt eine weitere Gesundheitsuntersuchung hinsichtlich Sehvermögen, Belastbarkeit und allgemeinem Gesundheitszustand.
Wenn Sie einen Führerschein der Klasse D1/D besitzen, dürfen Sie auch Fahrzeuge der Klasse D1E/DE fahren.
Voraussetzung ist der Besitz eines Führerscheins der Klasse C.
Unveränderte Klasse CE – alles wie vor dem 19.01.2013
Kosten für den Lkw-Führerschein
Die genauen Kosten für einen Lkw-Führerschein lassen sich nicht pauschal ermitteln.
Dies liegt zum einen daran, dass die Anzahl der Fahrstunden je nach Lernfortschritt des Fahrschülers variiert. Auch die Stundensätze können je nach Fahrschule variieren. Zur Ermittlung des Preises können die gesetzlich vorgeschriebenen Stundenstunden für einen Lkw-Führerschein herangezogen werden. Hierbei muss man sich darüber im Klaren sein, dass im Einzelfall deutlich mehr Fahrstunden anfallen können.
Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtstunden
LKW-Führerschein (Klasse C) – praktische Ausbildung à 45 Minuten
Fünf Überlandfahrstunden
2 Fahrstunden auf der Autobahn
Fahrunterricht für drei Nächte
Berechnung: 10 Stunden à 75 Euro (Stundensatz abhängig von der Fahrschule) = 750 Euro für obligatorischen Praxisunterricht
LKW-Führerschein (Klasse C) – theoretische Ausbildung (45 Minuten)
Sechs grundlegende Materialstunden und
Zehn zusätzliche Stunden
Grundmaterial plus Theorie hängt ebenfalls von der Fahrschule ab und beträgt ca. 400 €. Prüfungsanmeldung (Theorie und Praxis) ca. 300 € TÜV-Gebühren (Praxis und Theorie) ca. 160 €
Die Gesamtkosten für den LKW-Führerschein beginnen bei etwa 1.610 €
In der Regel sind zusätzlich zu den berechneten Pflichtlenkstunden zusätzliche Lenkstunden erforderlich.
Zusätzliche Kosten für Passfotos, Sehtests, Erste-Hilfe-Kurse usw. müssen ebenfalls berücksichtigt werden.
LKW-Führerschein für Berufskraftfahrer
Im Gegensatz zum herkömmlichen Führerschein ist der Lkw-Führerschein gültig. Wer den Lkw-Führerschein erst in der Fahrschule erwirbt, darf ohne die “Grundqualifikation zum Berufskraftfahrer“ privat und nicht gewerblich einen Lkw fahren.
Auch hier gilt: Es gibt keine Regel ohne Ausnahmen. Wer beispielsweise vor dem 10. September 2009 einen Lkw-Führerschein erworben hat, darf aufgrund seines Statusschutzes auch ohne Grundqualifikation im Güterverkehr Lkw fahren.
Weitere Regelungen und Kosten für die Verlängerung Ihres LKW-Führerscheins
Wer gewerblich Lkw fährt, muss seinen Lkw-Führerschein alle fünf Jahre erneuern. Es fallen folgende Kosten an:
Biometrisches Passfoto – Preis variiert je nach Fotograf
Bericht vom Arzt – ca. 35 – 45 €
Bericht eines Augenarztes mit umfassendem Sehtest und Gesichtsfelderkennung – ca. 75 €
Antrag auf Führerscheinverlängerung – ca. 40 – 45 €
Fahrerkartenverlängerung – ca. 35 – 40 €
Optional können Sie bei der Verlängerung Ihres Gefahrgutführerscheins mit Kosten von rund 200 Euro rechnen.
Kosten sparen
Lkw-Fahrer sind auf dem Arbeitsmarkt sehr gefragt. Das Land reagiert darauf mit verschiedenen Fördermöglichkeiten und Bildungsgutscheinen. Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen werden besonders ermutigt, einen Lkw-Führerschein zu erwerben.
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