
Wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?
Für Dokumente vor dem 19. Januar 2013 gilt die amtliche Staffelung der Anlage 8e FeV. Bei bis Ende 1998 ausgestellten Führerscheinen zählt das Geburtsjahr, bei späteren Karten grundsätzlich das Ausstellungsjahr. Karten aus 2002 bis 2004 sind bis 19. Januar 2027 umzutauschen, Karten aus 2005 bis 2007 bis 19. Januar 2028. Für vor 1953 Geborene gilt unabhängig vom Ausstellungsjahr die Frist 19. Januar 2033. Prüfen Sie Ihren vollständigen Fall in der unten verlinkten Tabelle. Ist Ihre Frist bereits abgelaufen, vereinbaren Sie den Umtausch zeitnah mit Ihrer Behörde.
Umtausch ist nicht Umschreibung
Beim Pflichtumtausch geht es um den Austausch älterer Führerscheindokumente. Bei der Umschreibung eines ausländischen Führerscheins wird dagegen ein anderer Sachverhalt geprüft. Ordnen Sie Ihren Fall zuerst richtig ein, damit Sie nicht den falschen Termin buchen. Die örtliche Behörde kann Ihnen die passende Dienstleistung nennen.
Die eigene Frist zuverlässig finden
Die amtliche Tabelle in Anlage 8e FeV unterscheidet zwischen älteren Papierführerscheinen und Kartenführerscheinen. Je nach Dokument sind Geburtsjahr oder Ausstellungsjahr maßgeblich; Sonderregeln müssen berücksichtigt werden. Lesen Sie die Tabelle vollständig und prüfen Sie die Daten auf dem Dokument. Übernehmen Sie keine Frist aus einem veralteten Blogartikel.
Den Termin vorbereiten
Fragen Sie nach den geforderten Identitätsnachweisen, dem bisherigen Führerschein und dem benötigten Fotoformat. Wenn das Dokument ursprünglich von einer anderen Behörde ausgestellt wurde, erkundigen Sie sich nach zusätzlich benötigten Registerangaben. Klären Sie außerdem, ob ein Online-Antrag oder Versand möglich ist und welche Kosten dabei entstehen.
Nach dem Antrag
Bewahren Sie die Eingangsbestätigung auf und notieren Sie den angekündigten Abhol- oder Versandweg. Kontrollieren Sie die Angaben auf dem neuen Dokument direkt nach Erhalt. Bei Fehlern wenden Sie sich an die ausstellende Stelle. Planen Sie vor einer Reise genug Zeit ein und klären Sie, welchen Nachweis Sie während des Austauschs nutzen können.
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